Naturhäuschen in Xanten

Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Freistehend | Alleinstehend | Landhaus
  • 4 Personen
  • 2 Schlafzimmer
  • WLAN
  • Pool
  • Haustiere nicht gestattet

Ca. 45 qm großes Naturhäuschen komplett ausgestattet. Ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, großer Wohn-Essraum mit 1,40x 2,00 m Schlaflounge. Bad.

Natur und Umgebung

Ehemaliger Hof in absoluter Alleinlage mitten in den Feldern. Der Garten mit 5000qm bietet diverse Erholungs und Spielmöglichkeiten. Badeteich ije nach Witterungslage zur Mitnutzung. Trampolin, Sandkasten, Grill, Schaukel, Rutsche, etc. In 1,8 Kilimetern erreicht man den Rhein oder auf der anderen Seite den Wald. Zahlreiche Rad- und Wanderwege in unmittelbarer Nähe.


Ausstattung

Schlafzimmer 1
  • Einzelbett (2x)
Schlafzimmer 2
  • Doppelbett (1x)
Ausstattung
  • Internetzugang (WLAN)
  • Kamin
Außenbereich
  • Garten
  • Grill
  • Gartenmöbel
  • Terrasse
Freizeitmöglichkeiten
  • Schwimmbecken (geteilt) Badeteich ca. 700qm m2
Kinder
  • Kinderbett (1x)
  • Kinderstuhl (1x)
Küche
  • Kühlschrank mit Gefrierfach
Wäsche
  • Waschmaschine

Lage


Gut zu wissen

Aufenthaltsdetails
  • Anreise: 15:00- 22:00
  • Abreise: 07:00- 11:00
  • Kontaktloser Aufenthalt möglich
Hausordnung
  • Rauchen ist in diesem Naturhäuschen nicht gestattet.
  • Es sind keine Partys oder Veranstaltungen erlaubt.

Zusätzliche Hausregeln werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, wenn du deine Buchung vornimmst.

Naturhäuschen-ID

56677


Eine Frage stellen

Kontakt mit dem Vermieter des Naturhäuschens

Eine nachricht senden
Sprache auswählen
Willkommen bei Naturhaeuschen

Du bist auf unserer Website Naturhaeuschen.de gelandet. Die Website, die du versucht hast zu besuchen, wurde offline genommen, weil wir dir qualitativ hochwertige Inhalte und Kundenbetreuung garantieren wollen.

Einloggen
Einloggen
Was bedeutet „Kontaktloser Aufenthalt“?
Sie können hier ohne persönlichen Kontakt mit dem Vermieter übernachten, beispielsweise über einen Schlüsselkasten oder einen digitalen Zugang. Der kontaktlose Aufenthalt muss nicht immer eine Verpflichtung sein.